Treuhandkredit

Treuhandkredit
Treuhandkredit,
 
Form eines durchlaufenden Kredits, bei dem ein Kreditinstitut als Treuhänder des Geldgebers Mittel in Form von Krediten an einen Dritten weiterleitet und im Interesse des Geldgebers verwaltet. Das Kreditinstitut übernimmt nur die Haftung für die ordnungsgemäße Weiterleitung und Verwaltung, nicht aber das Kreditrisiko. Treuhandkredite werden v. a. im Rahmen öffentlicher Kreditprogramme gewährt.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • durchlaufender Kredit — Treuhandkredit; Ausleihung von zweckgebundenen Mitteln, die von der öffentlichen Hand oder sonstigen Stellen zur Verfügung gestellt werden und von den Kreditinstituten weitergeleitet und treuhänderisch verwaltet werden. Die Kreditinstitute haften …   Lexikon der Economics

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